AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ausführungs-,Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Für alle erteilten Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Die Lieferung und Ausführung erfolgt laut VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).
Angaben über Auftragsausführungen gelten annähernd und sind unverbindlich.
Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, ist eine 5% Vergütung von der Auftragssumme zu entrichten.
Nach Stahleinbau ist ein Abschlag von 70% der Auftragssumme fällig; Rest nach Fertigstellung.
Die Rechnungsbeiträge sind, soweit nicht anders vereinbart,
innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug zahlbar.
Das eingebaute Material bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma.
Es darf vorher nicht Verpfändet oder Übereignet werden. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen.
Erfüllungsort ist Kolshorn. Gerichtsstand ist das Amtgericht Lehrte.